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Wahl der Fahrgeschwindigkeit

Geschwindigkeiten Ort/Freiland/Autobahn

  • PKW oder Motorrad bis 3,5t: 50/100/130
  • PKW + Leichter Anhänger: 50/100/100
  • PKW + schwerer Anhänger: 50/80/100
  • PKW mit Spikereifen: 50/80/100
  • LKW über 3,5t: 50/70/80
  • PKW+ schwerer Anhänger > 3,5t Gesamtgewicht: 50/70/80
  • Bus: 50/80/100
  • Langgutfuhre: 50 im Ort, 50 Freiland, 80 auf Autobahnen & Autostraßen
  • Abschleppen (mit Seil oder Stange): 40 – allerdings nur bis zur nächsten Ausfahrt!

Aber: immer angepasstes Tempo

Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. 

Er darf auch nicht so schnell fahren, daß er andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies vermeidbar ist. Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, daß er den übrigen Verkehr behindert.

§20 StVO / 58 KDV