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Umfang der Lenkberechtigung B – Was darf ich alles Fahren, welche Fallen gibt es? (Update Code 120)

Was darf ich mit der Lenkberechtigung der Klasse B alles fahren und lenken?

Kraftwagen bis 3,5 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht und mit 1 Lenkerplatz sowie 8 weiteren
Klasse AM (Moped)

Klasse A1 (125er)wenn:

Code 111 eingetragen wurde

Voraussetzung:
5 Jahre ununterbrochen Klasse B in Besitz,
Keine Probezeit
Ausbildung in Fahrschulen (6 Stunden)


Dreirädrige KFZ ab 21 Jahren
PKW mit leichten Anhängern (4,25T max)
PKW mit schweren Anhänger (beide gemeinsam 3,5T)

B Code 96: Pkw mit schweren Anhänger bis max. 4,25T wenn:
Ausbildung 3H Theorie und 4H Praxis
In den Führerschein eingetragener Zahlencode

E – Lastfahrzeuge der Klasse B bis 4,25T wenn:
Ausbildung nach Code 120
Elektrisches Lastfahrzeug bis maximal 4,25 T

Ab 03/2022

umfasst die Klasse B auch Kraftwagen, deren höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 4 250 kg beträgt, sofern

1. es sich um Fahrzeuge mit alternativem Antrieb gemäß § 2 Abs. 1 Z 47 KFG 1967(*1) handelt,
2.sie für den Gütertransport eingesetzt werden,
3.mit diesen Kraftwagen keine Anhänger gezogen werden,
4.die 3 500 kg übersteigende Masse ausschließlich auf das zusätzliche Gewicht des Antriebssystems gegenüber dem Antriebssystem von Fahrzeugen mit denselben Abmessungen, die mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung ausgestattet sind, zurückzuführen sind und
5.die Ladekapazität gegenüber diesen Fahrzeugen nicht erhöht ist.

Der Lenker muss zumindest zwei Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B sein. Diese Berechtigung gilt nur für den Verkehr in Österreich.

Fazit: Es entfällt der Code 120, es gelten alle Fahrzeuge mit alternativen Antrieben.

*1)

Fahrzeug mit alternativem Antrieb ein Kraftfahrzeug, das ganz oder teilweise mit einem alternativen Kraftstoff angetrieben wird und nach der Richtlinie 2007/46/EG genehmigt wurde; als alternativer Kraftstoff gilt ein Kraftstoff oder eine Kraftquelle, der oder die zumindest teilweise als Ersatz für Erdöl als Energieträger für den Verkehrssektor dient und zur Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen und die Umweltverträglichkeit des Verkehrssektors erhöhen kann; dazu zählt:

a) Strom in allen Arten von Elektrofahrzeugen,

b) Wasserstoff,

c) Erdgas, einschließlich Biomethan, gasförmig (komprimiertes Erdgas – CNG) und flüssig (Flüssigerdgas – LNG),

d) Flüssiggas (LPG)

e) mechanische Energie aus bordeigenen Speichern.

Typische Fallen:

Zahlencode im Führerschein; Einschränkung der Klasse A auf dreirädrige KFZ


Man ist über 21 Jahre alt und bekommt einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat ausgestellt.
Wenn man keine Lenkberechtigung A besitzt, steht nun aber trotzdem die Klasse A auf diesem Führerschein. Warum? Weil man ja ab 21 Jahren dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) lenken darf.

Damit dies nicht nur im Inland gilt, wird die Klasse A ausgestellt und mit den Code 79.03 und 79.04 eingeschränkt.

Wer sich vor Freude bereits ein Motorrad gekauft hat, war also ein wenig voreilig. Im Zweifelsfall gegen ein Moped eintauschen, dass darf man auch mit der Klasse B lenken.

79.03 Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge
79.04Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von 750 kg

Umfang laut Gesetz: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723&Artikel=&Paragraf=2&Anlage=&Uebergangsrecht=

Zahlencodes: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.040120.html