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Voraussetzungen

Was muss ich mitbringen? (Österreich Version)


Vertrauenswürdigkeit

Um Fahrlehrer/In werden zu wollen, sollten Sie Vertrauenswürdig sein (im Sinne des §7 FSG). Keine Alkohol oder Drogendelikte, Entzug der Lenkberechtigung etc…

keine Vorstrafen

keine schweren Verstöße

Beispiel: Vormerkdelikte (wie zB.: Kindersicherung, Abstandsdelikte >0,2 <0,4 Sekunden) hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, etc…

3 Jahre im Besitz der Lenkberechtigung 

Um Fahrlehrer zu werden, muss man die Lenkberechtigung für diejenigen Klassen die auch später unterrichtet werden sollen, seit mindestens DREI Jahren in Besitz haben.
Infoblatt der MA65

Lenkpraxis

Mindestens drei Jahre Lenkpraxis mit den entsprechenden Fahrzeugen oder ein Jahr Lenkpraxis mit den entsprechenden Fahrzeugen und Absolvierung eines Lehrplanseminars. Fragen Sie Ihre Fahrlehrerausbildungsstätte.

Lehrplanseminar

Hier werden den Fahrlehreraspiranten die Inhalte des Fahrschullehrplanes begebracht. Die Anwärter absolvieren selbst alle Übungen. Man kann nur Unterrichten was man kann und kennt!

Matura?

Um Fahrlehrer zu werden, braucht es keine Reifeprüfung. Um allerdings direkt die Prüfung zum Fahrschullehrer zu machen (damit man auch gleich die Berechtigung erwirbt, auch Theorieunterricht zu erteilen) ist es leider eine Notwendigkeit.

Allerdings: auch der Fahrlehrer kann nach fünfjähriger Praxis die Prüfung zum Fahrschullehrer machen.

Motivation

Fahrlehrer brauchen Motivation. Sie müssen sich selbst und ihre Auszubildenden zu höchstleistungen Motivieren. Gerade bei einer Tätigkeit als Lehrer, reicht es nicht einfach seinen „Job“ zu machen. Hier werden Werte vermittelt, Kunden motiviert und es wird für eine humorvolle, inhaltlich korrekte Ausbildung gesorgt.

Lernbereitschaft

Wer Fahrlehrer oder Fahrlehrerin werden will, sollte sich darauf einstellen, schon bei Kursbeginn mitzulernen. Die Dinge die im Kursbetrieb auftreten immer wieder zu wiederholen. Wer erst 14 Tage vor der Prüfung zu lernen beginnt, hat schon verloren.

Der Umgang mit dem Kunden muss auch geübt werden. Gesetzlich muss ein Fahrlehrer 30 UE dem Unterricht im Auto beiwohnen, 30 UE selbst unterrichten. Diese 30 UE selbst unterrichten, reichen häufig nicht aus.

Das zentrale Thema bei der Fahrlehrprüfung ist es nicht Jurist oder Techniker zu werden oder Dinge besonders gut auswendig zu können, sondern technisches und juristisches Fachwissen einem SCHÜLER verständlich zu erklären. (Beispiel: Wie erklären Sie Ihrem Schüler was er an der Bremsanlage überprüfen kann? Was erklären Sie Ihrem Schüler über eine Fahrradstraße, wie soll er sich darin verhalten? Welche Übungen kenn Sie um einem Schüler das Benutzen der Kupplung beizubringen?)