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Vorrangstraße mit besonderem Verlauf – Muss ich blinken oder nicht?

Wenn man einer Vorrangstraße mit einem besonderen Verlauf folgt, hat sich jeder schon einmal gefragt: „Muss ich blinken, wenn ich so weiter fahre wie der Vorrang läuft?“.

Die folgenden Regelungen gelten in Österreich:

Tatsache ist, §11 der STVO erklärt uns, dass jede Richtungsänderung oder der Wechsel des Fahrstreifens anzuzeigen ist. Zusätzlich auch noch so rechtzeitig, dass der übrige Verkehr sich darauf einstellen kann. Zu geheimnisvoll sollte man daher im Straßenverkehr nicht sein, alleine schon um die Verkehrssicherheit zu heben.

Grundsätzliches

§ 11. Änderung der Fahrtrichtung und Wechsel des Fahrstreifens.

(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf die Fahrtrichtung nur ändern oder den Fahrstreifen wechseln, nachdem er sich davon überzeugt hat, daß dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist.

(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, daß sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können. Er hat die Anzeige zu beenden, wenn er sein Vorhaben ausgeführt hat oder von ihm Abstand nimmt.

(3) Die Änderung der Fahrtrichtung oder der Wechsel des Fahrstreifens ist mit den hiefür bestimmten, am Fahrzeug angebrachten Vorrichtungen anzuzeigen. Sind solche Vorrichtungen nicht vorhanden oder gestört, so ist die Anzeige durch deutlich erkennbare Handzeichen durchzuführen. Wenn diese Zeichen jedoch wegen der Beschaffenheit des Fahrzeuges oder seiner Ladung nicht erkennbar sind, so sind sie mit einer Signalstange zu geben.

Man sieht also, es steht keine Ausnahme im Gesetz, die es erlaubt ohne Blinker abzubiegen, auch wenn man einer Vorrangstraße folgt.

Beispiel

Sollte man links abbiegen, so wie auch der Vorrang verläuft, biegt man wie schon gesagt ab. Daher ist verpflichtend der Blinker links zu setzen.

Die größte Gefahr in dieser Situation besteht darin, ohne Blinker hier dem Vorrang zu folgen. Woher sollte denn in diesem Fall der Gegenverkehr wissen, dass Sie abbiegen?

Grundsätzlich könnte der Gegenverkehr annehmen, wer nicht blinkt, fährt geradeaus! In dem Fall würden ja keine Berührungspunkte entstehen und der Gegenverkehr könnte losfahren während Sie geradeausfahren.
Biegt man ohne Blinker ab, im Glauben dem „Straßenverlauf“ zu folgen, wäre das für den Gegenverkehr schon durchaus überraschend und der Unfall vorprogrammiert.

Erleichtern Sie Sich und anderen das Leben. Zeigen Sie an wohin Sie fahren!

Exkurs Deutschland:

Auch bei unseren Nachbarn ergibt sich das aus der Anlage 3 zur STVO.


Zusatzzeichen zu Zeichen 306: Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden
Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich
ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benut-
zen.
2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu neh-
men. Wenn nötig, muss gewartet werden.
Erläuterung
Das Zusatzzeichen zum Zeichen 306 zeigt den Verlauf der Vorfahrtstraße an.