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Wahl der Fahrgeschwindigkeit – Fahren auf halbe Sicht

Fahren auf halbe Sicht bedeutet, die Geschwindigkeit so zu wählen, dass innerhalb der HALBEN eingesehenen Strecke das Fahrzeug zum stehen gebracht werden kann!

Fahren auf halbe Sicht



WANN / WO: 

  • wenn die Restbreite ab Spiegel schmal(unter 3,5 m) ist (1m Sicherheitsabstand; 2,5 m Fahrbahnbreite Gegenverkehr)
  • und mit Gegenverkehr zu rechnen ist
  • muss man innerhalb der halben Sichtstrecke anhalten können!
  • Bei Fehlverhalten ist eine Kollision mit Gegenverkehr möglich, da ein Vorbeikommen erschwert ist!
  • Häufiger Fehler hierbei: es ist nicht die halbe Geschwindigkeit, sondern die halbe Sichtweite zu berücksichtigen!

Beispiele

  • Wäre bei Fahren auf Sicht eine Geschwindigkeit bei 50 km/h möglich, da 40 Meter Sichtweite vorherrschen, 
  • so wäre bei Gegenverkehr und einer Restbreite von unter 3,5 Metern das Tempo so zu reduzieren, 
  • dass innerhalb von ca. 20 Metern anzuhalten möglich ist. 
  • Das würde rechnerisch einem Tempo von etwa 30-35 km/h entsprechen – laut Rechnung mit der Fahrschulformel bei 30 km/h hat man einen Anhalteweg von 18 Metern.

Verhalten auf schmalen Fahrbahnen:

  • Tempo reduzieren,
  • Seitenabstand zu Gegenverkehr und parkenden Fahrzeugen beobachten,
  • Ausreichend und rechtzeitig nach rechts ausweichen!
  • Ausnahme: Bei Straßenbahnen ist, sofern rechts nicht genügend Platz ist, links ausweichen erlaubt.

Was passiert wenn eine Vorbeibwegentrotz Temporeduktion nicht möglich ist?

  • Anhalten; derjenige dem es leichter fällt, hat bis zu einer Ausweichmöglichkeit an der die Fahrbahn breit genug ist, oder etwa ein Parkplatz ist in den vorübergehend eingefahren werden kann, zurückzusetzen!